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Mietvereinbarungen/AGB

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung / Rechnung bzw. Anzahlung zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass mündliche Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Der Vertrag ist damit auch ohne Unterschrift gültig. Im Regelfall wird der Gastgeber eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung / Rechnung an den Gast postalisch oder auf elektronischem Weg übermitteln.

§ 1 Mietobjekt

Mietobjekt: Ferienhaus in der Heimstr. 36 in 17268 Templin

Maximale Belegung: 6 Personen (plus Kleinkinder bis 2 Jahre).
Die Nutzung mit mehr Personen bedarf der Zustimmung des Vermieters. Belegt der Mieter das Objekt ohne Zustimmung mit mehr Personen als vereinbart, erhöht sich der Mietpreis unbeschadet sonstiger Rechte des Vermieters im Verhältnis der tatsächlichen zur zulässigen Belegung. Der Mietvertrag kann im Falle einer Belegung von mehr als der vereinbarten Anzahl von Personen sofort gekündigt werden. In diesem Fall wird der Mietpreis nicht rückerstattet.

Haustiere sind grundsätzlich nicht gestattet. Sie bedürfen der Zustimmung des Vermieters (siehe Hausordnung).

Es gilt die in der Anlage beigefügte Hausordnung. Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.

 

§ 2 Mietzeit

Das Mietverhältnis ist für den in der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitraum geschlossen. Eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.

Die Anreise ist am ersten Tag der Mietzeit ab 16 Uhr möglich. Das Objekt ist am Abreisetag bis 11 Uhr zu räumen und zurück zu geben.

Die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses vor Übernahme der Mietsache ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Zusätzlich zu den gesetzlichen Gründen ist eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter möglich, wenn der Mieter

  • die Rechte die Mietsache unbefugt Dritten überlässt,

  • die Mietsache abweichend von den vereinbarten Zwecken nutzt,

  • der Mieter eigenmächtig die Mietsache verändert.

Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen (siehe Hausordnung).

§ 3 Mietpreis und Anzahlung

Die im Online-Inserat/Homepage/Buchungsplattform angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die jeweils zum Buchungszeitpunkt geltende gesetzliche Mehrwertsteuer sowie Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht etwas anders vereinbart ist. Evtl. Zuschläge, z.B. für Wäschepakete, die Unterbringung von Haustieren (wenn ausdrücklich erlaubt), wird als einmalig zusätzlich vereinbarter Betrag in Rechnung gestellt.

Unter Vorbehalt des Gastgebers kann mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) binnen einer Frist von zwei Wochen vom Gast/Auftraggeber eine Anzahlung eingefordert werden, die auf den Buchungspreis angerechnet wird (Vorauszahlung/Vorkasse). Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, eine Pauschale i.H.v. 150,00€.
Die Restzahlung ist bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn fällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Buchungspreis sofort fällig.

Sollten Mietpreis oder Gebühren oder gebuchte Optionen nicht vollständig erbracht sein, kann der Gastgeber auf eine komplette Zahlung der gesamten Beträge bestehen und ist nicht verpflichtet, vorher Zutritt zu den Mietobjekten zu gewähren. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Er kann den Vertrag in diesem Fall ohne weitere Gründe fristlos kündigen und das Mietobjekt anderweitig vermieten. Der Vermieter ist außerdem berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß der Stornierungsbedingungen dieses Vertrages.

Zahlungen sind auf folgendes Konto zu leisten:

Kontoinhaber: Elisabeth und Robin von Hammerstein

IBAN: DE53 2004 1177 0436 8502 00

Bank: Comdirect

BIC: COBADEHD007

§ 4 Reinigung

Der Mieter ist für die laufende Reinigung der vermieteten Räume selbst verantwortlich. Der Vermieter reinigt die Räume während der Mietzeit nicht.

Die Kosten der Endreinigung sind, falls nicht anders vereinbart (z.B. bei gesonderter Nutzung), mit einer vereinbarten Pauschale abgegolten. Sie sind auf einen normalen Reinigungsaufwand kalkuliert. Die Unterkunft ist bei der Abreise besenrein zu verlassen, den Müll bitte trennen (siehe „Hausordnung Müll“). Sollten bei Abreise noch besonders starke Verschmutzungen vorhanden sein, die über den normalen Reinigungsaufwand hinausgehen, so wird deren Beseitigung dem Mieter nach Aufwand in Rechnung gestellt.
 

§ 5 Stornoregelung

Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Beträge zu entrichten, sofern das Objekt nicht anderweitig vermietet werden kann.

Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises

Rücktritt ab 30 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis unbenommen, dass durch die Stornierung beim Vermieter ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Kann der Vermieter das Objekt anderweitig vermieten, trägt der Mieter eine etwaige Differenz (maximal aber die o.g. Stornogebühren).

Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

§ 6 Nutzung

Der Mieter hat sich vor Nutzungsaufnahme vom ordnungsgemäßen Zustand des Objektes zu überzeugen und Mängel sofort schriftlich anzuzeigen mit entsprechenden Fotos.

Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und regelmäßig zu lüften.

§ 7 Beendigung des Mietverhältnisses

(1) Rückgabe

Die Mietsache ist dem Vermieter spätestens am letzten Tag mit sämtlichem Zubehör zur vereinbarten Zeit zu übergeben. Eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen.

Der Mieter hat Schäden, deren Entstehung er zu vertreten hat, zu beseitigen. Hat der Mieter die Mietsache verändert, hat er die Mietsache mit Rückkabe in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter Nutzungsentschädigung in Höhe des von 150% des vertraglich vereinbarten Mietzinses zeitanteilig für die Dauer der unberechtigten Nutzung sowie eine weitere Aufwandspauschale in Höhe von einmalig 10% des für die vertragliche Mietdauer angefallenen Mietzinses als Mindestschaden. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren, dem Mieter der Nachweis eines geringeren Schadens möglich.

Bei einer vorzeitigen Abreise wird keine Rückerstattung geleistet.

(2) Endreinigung durch Vermieter

Die Unterkunft ist aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Sämtliche Gegenstände sollten sich dort befinden, wo sie sich bei Übernahme des Objektes befanden. Sämtliches Geschirr, Besteck und die Kochutensilien müssen zur Rückgabe gereinigt sein. Darüber hinaus schuldet der Mieter keine Endreinigung.

§ 8 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch ihn, die in den Vertrag einbezogenen Personen (Mitnutzer), Besucher oder mit seiner Zustimmung mit der Mietsache in Berührung kommende Personen schuldhaft verursacht werden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ein Schaden auf vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen, also von ihm nicht zu vertreten ist.

Bei Schäden an der Mietsache, die regelmäßig nicht durch die normale vertragsgemäße Abnutzung entstehen, trifft den Mieter die Beweislast dafür, dass die Verschlechterung der Mietsache nicht von ihm verursacht und verschuldet worden ist, wenn die Herkunft der Schadensursache aus dem seiner unmittelbaren Einflussnahme, Herrschaft und Obhut unterliegenden Bereich in Betracht kommt.

Schäden an der Mietsache hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Er ist verpflichtet, dem Vermieter umfassend Auskunft über Ursache und Verursacher des Schadens zu geben. Bei Unfällen oder Diebstahl hat der Mieter die Polizei einzuschalten und ggfls. Anzeige zu erstatten. Der Mieter hat dies dem Vermieter nachzuweisen und dem Vermieter sämtliche Unterlagen auszuhändigen und Informationen zu erteilen, die er in diesem Zusammenhang erlangt. Bei Beschädigung oder Diebstahl hat der Mieter alles zu tun, den Verursacher namhaft zu machen. Sofern der Vermieter nicht Abhilfe schaffen konnte, weil ein Schaden oder ein Mangel vom Mieter nicht rechtzeitig gemeldet wurde, kann der Mieter weder Mietminderung geltend machen noch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder das Mietverhältnis fristlos kündigen.

§ 9 Haftung des Vermieters

Haftungsausschluss: Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen.

Der Vermieter haftet generell nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kern- bzw. Kardinalspflichten).

Diese Haftungsausschlüsse greifen nicht bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; ferner, wenn der Vermieter eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache zugesichert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Die Haftungsausschlüsse greifen außerdem nicht ein bei Schäden, für die der Vermieter eine Versicherung abgeschlossen hat.

Der Vermieter schuldet einen bestimmten Standard der Medienanschlüsse nicht. Es gelten die bei Überlassung bestehenden tatsächlichen Verhältnisse als vereinbart.

§ 10 Schriftform, salvatorische Klausel

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags einschließlich solcher über die vorzeitige Beendigung desselben bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform.

Sollte irgendeine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.   

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ALLGEMEINE RECHTEN UND PFLICHTEN DES GASTES, HAUSORDNUNG

  1. Maximale Belegung: 6 Personen (plus Kleinkinder). Die Nutzung mit mehr Personen bedarf der Zustimmung des Vermieters.
    Das Ferienhaus und das dazugehörende Grundstück dürfen maximal nur von derjenigen Anzahl an Personen bewohnt werden, welche im Katalog, Internet und der Buchungsbestätigung angegeben sind. Dies gilt auch für Kinder unabhängig vom Alter. Wird das Haus oder das Grundstück von mehr als den zugelassenen Personen bewohnt, so darf der Eigentümer ohne Ankündigung alle überzähligen Personen vom Gelände verweisen. Wird dieser Anordnung nicht innerhalb von 12 Stunden ab der Verweisung Folge geleistet, so hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Geländes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Das Ferienhaus richtet sich hauptsächlich an Familien und Paare. Jugendgruppen - hierunter versteht man mindestens 3 Personen, die hauptsächlich unter 25 Jahre alt sind - müssen sich bereits vor der Buchung als solche anmelden. Der Eigentümer des Ferienobjektes sind berechtigt, eine Gruppe abzuweisen, sofern die Anmeldung als Jugendgruppe nicht vor der Buchung erfolgte.

  2. Haustiere: Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Sie bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Sollte der Vermieter zustimmen, so sind Haustiere auf dem Gelände an der Leine zu führen. Liegt eine Erlaubnis zur Unterbringung von Haustieren vor, sind folgende Verhaltensregeln einzuhalten. Es ist nicht gestattet, dass sich Ihr Tier auf Betten, Polster Couch, aufhält. Starker Hundegeruch ist nachhaltig. Falls das Haustier die Unterkunft sowie allgemeine Räume (Treppenhaus, Flur...) verunreinigt, liegt es in der Verantwortung des Gastes, die entsprechenden Bereiche zu reinigen. Das Haustier muss zu 100 % stubenrein, frei von Krankheiten und keine Gefahr für andere Feriengäste, Vermieter und Nachbarn darstellen. Für Haustiere dürfen keine Handtücher oder Decken der Unterkunft benutzt werden.

  3. Rauchen und offenes Feuer: Das vermietete Objekt ist ein Nichtraucherhaus. Wir bitten Sie daher außerhalb des Hauses zu rauchen und die Reste im Aschenbecher zu entsorgen.
    Das Ferienhaus befindet sich in einem Waldgebiet mit erhöhter Brandgefahr. Es sind daher sämtliche Arten von offenem Feuer auf dem Gelände verboten. Insbesondere die Nutzung von Gas- oder Holzkohlegrills, Feuerschalen, Fackeln oder ähnlichem sowie Feuerwerk jeglicher Art sind strengstens untersagt und können zu einem sofortigen Platzverweis führen.

  4. Ruhezeiten: Die allgemeinen Ruhezeiten sind zu beachten. Ab 22 Uhr bis 08:00 Uhr gilt Nachtruhe, hier ist Zimmerlautstärke einzuhalten. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtsnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. Private oder öffentliche Feiern, Versammlungen oder Inanspruchnahme des Mietobjektes, welche über die übliche Beherbergung im Urlaubsumgang hinausgehen, sind im Vorwege bei der Verwaltung anzuzeigen und nur nach ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.

  5. Zelte und Wohnwagen: Das Aufstellen von Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen auf oder bei dem Gelände des Ferienhauses ist nicht erlaubt. Der Vermieter hat das Recht, deren umgehende Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und ohne weitere Ankündigung alle Personen des Geländes zu verweisen. Der Mietpreis wird in solchem Fall nicht zurückerstattet. Der Nachweis bleibt Ihnen unbenommen, dass der uns dadurch entstandene Schaden geringer oder gar nicht entstanden ist.

  6. Lärm: Der Mieter kann - auch in Feriengebieten - unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Reinigungsarbeiten, Verkehr, Tiergeräuschen oder ähnlichem ausgesetzt sein. Der Vermieter kann für Lärm nicht verantwortlich gemacht werden.

  7. Internet: Die Internetnutzung ist, wenn angeboten und vereinbart, gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. Eine garantierte Bandbreite kann nicht zugesichert werden.

  8. Check-out: Beim Verlassen der Unterkunft sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich der Beleuchtung abzuschalten. Des Weiteren wird vereinbart, dass die Heizung beim Verlassen der Unterkunft ausgeschaltet werden. Bei Abreise des Gastes ist die Unterkunft zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadenfrei zu hinterlassen. Zuvor ist jeglicher Müll aus der Unterkunft zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen, grobe Verschmutzungen sind zu beseitigen.

  9. Müll: Müll und Abfälle sind nach Restmüll, Glas, Papier und Verpackungen mit dem grünen Punkt zu trennen. Der Müll ist derart aus der Ferienunterkunft, auch innerhalb der laufenden Miete zu entfernen, dass sich keine flüchtigen oder dauerhaften Beschädigungen und Beeinträchtigungen durch Schimmel, Gerüche, Ungezieferanlockung oder Flecke entstehen. Alle mitgebrachten Lebensmittel sind aus der Unterkunft, insbesondere dem Küchenbereich, dem Kühlschrank und dem Tiefkühlschrank bei Abreise zu entfernen.
    Mülleimer und Kosmetikeimer im Bad bitte nur mit Mülltüten benutzen und diese verschlossen in die Restmülltonne entsorgen.

  10. Feuer in der Unterkunft: Der Gast stellt sicher, dass bei Nutzung von Kerzen im Inneren des Mietobjektes umfangreich auf den Brandschutz geachtet wird und dass Kerzen nur unter Aufsicht brennen dürfen. Es dürfen sich keine brennbaren oder leicht entzündbaren Gegenstände oder Chemikalien in der Nähe befinden. Außer Kerzen sind keine offenen Feuer, wie Grills, auch keine Tischgrills in der Unterkunft im Betrieb und auch nach Nutzung zur Aufbewahrung erlaubt.

  11. Außengeräte/-möbel: Grillgeräte sind nach Gebrauch bzw. vor der Abreise bitte entsprechend zu reinigen. Den Grillrost bitte säubern. Wenn Sitzpolster für die Terrassen-/Gartenmöbel vorhanden sind, sollen diese stets bei Nichtgebrauch und insbesondere über Nacht oder bei Abwesenheit der Mieter mit den Innenbereich genommen werden nehmen. Das gilt auf für die Verwendung von vorhandenen Decken oder sonstigen Kissen und Textilmaterialien. Diese sind ferner nicht im Außenbereich auf dem Boden zu verwenden.

  12. Parken: Ein Parkplatz wird zur Verfügung gestellt wird. Dadurch kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  13. Technische Geräte: Dem Mieter ist untersagt, selbstständig Änderungen an der Programmierung der Heizungsanlage, der technischen Geräte, von Schließanlagen und Kommunikationssystemen, wie dem Internet / Wlan Anschluss, den Audio-, Video und Fernsehgeräten usw. vorzunehmen. Alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der ursprünglichen Konfiguration gehen zu Lasten des Mieters.

  14. Waschmaschine: Der Gast nutzt diese auf eigenes Verantworten der korrekten Behandlung der Wäsche. Es wird keine Haftung für die Unversehrtheit der Textilien durch die Benutzung der Geräte übernommen. Der Gast hat sich selbst mit der korrekten Bedienung vertraut zu machen. Wasserführende Geräte sind nur unter Anwesenheit der Mieter zu betreiben. Bei Wasseraustritt ist unverzüglich der Betrieb zu stoppen, weiterer Wasseraustritt zu verhindern und der Gastgeber unverzüglich über den Vorfall zu informieren.

  15. Schlüssel: Sollten Schlüssel ausgegeben werden müssen und nicht fristgerecht übergeben oder verloren gehen, behält sich der Vermieter vor, etwaige direkte Kosten zur Erlangung des Schlüssels sowie die Folgekosten durch Verhinderung des zeitgerechten Zutritts der Unterkunft auf den Gast umzulegen. Bei Verlust trägt der Gast die Kosten zum Austausch der Schließanlagen.

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